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Anfrage für Mehrbettzimmer (komplett)
Wandsbek / Eilbek · ab 700,00 €/Monat
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Sauberkeit und Ordnung
Gemeinschaftsflächen (insbesondere Flure, Treppenhäuser, Keller- und Eingangsbereiche) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Das Verunreinigen durch Fäkalien, Urin oder sonstige Ausscheidungen ist ausdrücklich untersagt.
§2 Vertragswidriges Verhalten
Ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verunreinigen der Gemeinschaftsflächen stellt eine erhebliche Pflichtverletzung des Mietvertrages dar.
§3 Kündigungsrecht
Im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung behält sich die Vermieterin vor, das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften fristlos oder ordentlich zu kündigen.
§4 Schadensersatz
Der Verursacher haftet für sämtliche Reinigungs-, Desinfektions- und Folgekosten.
Gemeinschaftsflächen (insbesondere Flure, Treppenhäuser, Keller- und Eingangsbereiche) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Das Verunreinigen durch Fäkalien, Urin oder sonstige Ausscheidungen ist ausdrücklich untersagt.
§2 Vertragswidriges Verhalten
Ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verunreinigen der Gemeinschaftsflächen stellt eine erhebliche Pflichtverletzung des Mietvertrages dar.
§3 Kündigungsrecht
Im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung behält sich die Vermieterin vor, das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften fristlos oder ordentlich zu kündigen.
§4 Schadensersatz
Der Verursacher haftet für sämtliche Reinigungs-, Desinfektions- und Folgekosten.